Erstberatung
Vielleicht sind Sie sich noch nicht sicher, wie gut Ihre Erfolgsaussichten sind, wie Sie am besten vorgehen sollten, um Ihre Ziele zu erreichen und ob Sie anwaltliche Vertretung benötigen. – In diesen Fällen hilft oft schon eine erste Beratung. Mein Ziel ist es, die Sach- und Rechtslage während der Erstberatung so gut einschätzen zu können, dass ich Ihnen gezielt die erforderlichen Auskünfte für das weitere erfolgversprechende Vorgehen geben kann.
In einer Erstberatung schildern Sie mir Ihr Anliegen und alle Umstände, die in Ihrem Fall von Bedeutung sein können.
Diese so genannte Erstberatung lässt sich meist kurzfristig vereinbaren, ist verhältnismäßig preiswert und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr konkretes Anliegen mit allen Besonderheiten des Einzelfalls rechtlich von einem Fachmann würdigen zu lassen. Diese Erstberatung biete ich für fast alle Rechtsgebiete an.
Die Erstberatung selbst… findet meistens in der Kanzlei statt, ist auf Wunsch auch am Telefon, per E-mail oder schriftlich möglich.
1. Sie schildern Ihr Anliegen
Um die beste Lösung zu finden muss ich mir ein Bild von Ihrer Lage machen. Ich bitte Sie daher, Ihr Problem ungeschönt und vollständig zu schildern, vorhandene Unterlagen vorzulegen und ggf. Zeugen zu benennen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller kann ich Ihre Lage einschätzen. Sie können sich mir uneingeschränkt anvertrauen, denn ich bin gesetzlich jedem gegenüber umfassend zur Verschwiegenheit verpflichtet.
2. Ich nenne Ihnen mögliche Lösungswege
Wenn Sie mir mitteilen, was Sie erreichen wollen, kann ich Ihnen sagen, welche Schritte dafür notwendig sind. Dies kann beispielsweise der Entwurf eines Briefes sein oder auch die Erhebung einer Klage. Bei komplexen Problemen mit vielen Beteiligten werde ich nicht sofort einen Lösungsweg nennen, da ich zunächst sorgfältig prüfen muss, wie Sie am besten vorgehen sollten.
3. Die Kosten der Beratung
Für den Fall, dass mir nach der Erstberatung kein Auftrag erteilt wird, muss die Erstberatung selbst vergütet werden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, dass eine Erstberatung für Verbraucher maximal 226,10 € brutto (netto 190,00 €) zuzüglich im Einzelfall möglicherweise anfallender Telekommunikationspauschale von 23,80 € (20,00 € netto) kosten darf. Der Maximalbetrag einer Erstberatungsgebühr beträgt also einschließlich Mehrwertsteuer 249,90 Euro. Die konkrete Höhe der in Ihrem Fall anfallenden Gebühren kann jedoch deutlich niedriger sein. Dies hängt im wesentlichen vom Zeitaufwand der Beratung und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage ab.
4. Ich berate Sie auch über mögliche weitere Kostenrisiken
Wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt können in Abhängigkeit von dem beabsichtigten weiteren Vorgehen unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Weil davon oft auch Ihre Entscheidung für eine bestimmte Vorgehensweise abhängt, berate ich Sie auch über die Kostenrisiken. Das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens spricht beispielsweise in vielen Fällen dafür, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Ich kann Ihnen auch sagen, ob Sie eventuell Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, zum Beispiel in Form von Prozesskostenhilfe.
5. Sie entscheiden über den Auftrag
Wenn Sie mit mir über das erste Gespräch hinaus weiter zusammenarbeiten wollen und sich mit mir über die nächsten Schritte verständigt haben, erteilen Sie mir ein Mandat, beauftragen mich also. Damit ich für Sie tätig werden kann, werde ich Sie bitten, mir ein Vollmachtsformular zu unterschreiben. Mit der Vollmacht bin ich berechtigt, Sie zu vertreten, also zum Beispiel Briefe in Ihrem Namen zu schreiben.